Zum 1. Januar 2026 tritt eine umfassende Reform der Vergütung für Berufsbetreuer und Vormünder in Kraft. Die Neuregelung soll die Arbeitsbedingungen verbessern, die Vergütung transparenter machen und den gestiegenen Anforderungen in der Betreuungspraxis gerecht werden.
Hintergrund: Warum war die Reform notwendig?
Das bisherige Vergütungssystem war seit 2005 im Wesentlichen unverändert geblieben. Inzwischen sind die Lebenshaltungskosten stark gestiegen, und auch die fachlichen Anforderungen an Berufsbetreuer haben deutlich zugenommen. Da Berufsbetreuer und Vormünder in hochsensiblen Bereichen Verantwortung übernehmen, war eine Anpassung unumgänglich – sowohl zur Sicherung der Qualität als auch zur Attraktivität des Berufs.
Die wichtigsten Änderungen ab 2026
1. Erhöhung der Vergütung
Das Gesamtvolumen der Vergütung steigt durchschnittlich um 12,7 Prozent. Die tatsächliche Anpassung variiert je nach Fallkonstellation. Ziel ist es, die Betreuer finanziell spürbar zu entlasten.
2. Neue Vergütungsstruktur
- Wegfall der bisherigen Tabellen A bis C
- Einführung von zwei Stufen:
- Stufe 1 (Grundstufe): Betreuer ohne Hochschulabschluss
- Stufe 2 (Qualifikationsstufe): Betreuer mit Hochschulabschluss
3. Reduzierung der Zeitstufen
Statt fünf gibt es künftig nur noch zwei Zeitstufen:
- das erste Betreuungsjahr
- die Folgejahre
4. Wegfall von Sonderregelungen
- Die Kategorie der gleichgestellten ambulanten Einrichtungen entfällt.
- Die gesonderten Pauschalen nach § 10 VBVG werden gestrichen.
- Erhalten bleibt die Unterscheidung zwischen mittellosen und bemittelten Betreuten sowie zwischen stationärer und ambulanter Unterbringung.
5. Vereinfachte Abwicklung und Evaluation
Die Reform reduziert den bürokratischen Aufwand, unter anderem durch vereinfachte Schlussabrechnungen. Nach zwei Jahren ist zudem eine Evaluation vorgesehen, um die Wirkung in der Praxis zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern.
Übersicht der neuen Pauschalen ab 2026
Stufe 1 – Betreuer ohne Hochschulabschluss

Stufe 2 – Betreuer mit Hochschulabschluss


Vorteile der Reform
- Mehr Transparenz und Planbarkeit: Einheitliche Strukturen erleichtern die Abrechnung.
- Finanzielle Anpassung: Die Erhöhung trägt den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung.
- Differenzierung nach Qualifikation: Mit der Zweiteilung wird die Ausbildung der Betreuer stärker berücksichtigt.
- Bürokratieabbau: Weniger Einzeltatbestände und eine vereinfachte Schlussabwicklung sparen Zeit.
Kritik und offene Fragen
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) begrüßt die Reform zwar grundsätzlich, äußert aber deutliche Kritik:
- Die neuen Pauschalen seien stärker auf Vereinsbetreuer zugeschnitten, die meist angestellt arbeiten und weniger Eigenkosten tragen.
- Für selbstständige Betreuer, die ihre Büroausstattung, Software, Versicherungen und weitere Betriebskosten selbst finanzieren müssen, könnten die neuen Pauschalen nicht ausreichen.
- Der BdB fordert daher Nachbesserungen, um eine gerechte Vergütung für alle Betreuungsformen sicherzustellen.
Hier könnte die vorgesehene Evaluation wichtige Ansatzpunkte liefern, um die Pauschalen an die realen Bedingungen anzupassen.
Fazit
Die Reform der Betreuervergütung ab 2026 ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Vereinfachung und einer spürbaren finanziellen Verbesserung für Berufsbetreuer und Vormünder. Sie stärkt die gesellschaftlich bedeutsame Arbeit dieser Berufsgruppe und macht die Vergütung planbarer.
Ob die Reform jedoch allen Anforderungen gerecht wird – insbesondere den Bedürfnissen selbstständiger Betreuer – bleibt abzuwarten. Die geplante Evaluation wird zeigen, ob weitere Anpassungen notwendig sind, um das Vergütungssystem dauerhaft gerecht und zukunftsfähig zu machen.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Neuregelung der Betreuervergütung
- EU-Schwerbehinderung: Bundesrat stimmt neuer Vergütung zu
- Bundesverband der Berufsbetreuer*innen: Position zur Vergütungsreform
- Recht.bund.de: Gesetzestexte zur Reform