Die elektronische Patientenakte: Chance oder Risiko für Berufsbetreuer*innen?

Die elektronische Patientenakte: Chance oder Risiko für Berufsbetreuer*innen?

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran – und mittendrin steht die elektronische Patientenakte (ePA). Ab 2025 wird sie in Deutschland zu einem zentralen Baustein: Ärzte, Apotheken und andere Leistungserbringer sind dann verpflichtet, sie zu nutzen. Für Berufsbetreuer*innen ergibt sich daraus nicht nur eine technische Neuerung, sondern eine potenzielle Veränderung ihres Arbeitsalltags – mit Vor- und Nachteilen.

In diesem Beitrag beleuchte ich, was die ePA genau ist, welche Chancen und Risiken sie mit sich bringt – und wie Berufsbetreuer*innen damit umgehen können.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die ePA ist eine digitale, lebenslange Sammelmappe aller wichtigen Gesundheitsdaten einer Person: Arztberichte, Befunde, Laborwerte, Medikationslisten oder Diagnosen. Bisher hatte jede Praxis oder Klinik eigene Akten, was den Datenaustausch erschwerte. Die ePA bündelt diese Informationen an einem Ort.

Die Nutzung ist für Versicherte nicht zwingend – allerdings wird die ePA ab 2025 automatisch für gesetzlich Versicherte angelegt, sofern sie nicht aktiv widersprechen (Opt-out-Verfahren). Privatversicherte können in vielen Fällen freiwillig teilnehmen. Ab dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen, Kliniken und Apotheken verpflichtet, mit der ePA zu arbeiten.

Der Zugriff erfolgt ausschließlich über berechtigte Institutionen. Versicherte (bzw. ihre Vertreter) können bestimmen, welche Daten sichtbar sind und wer Zugriff erhält.
Darüber hinaus können Patientinnen selbst Dokumente und Daten hochladen und sogar festlegen, für welchen Zeitraum bestimmte Ärztinnen oder Einrichtungen Einblick haben dürfen. Sensible Daten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der versicherten Person einsehbar. Einige Krankenkassen-Apps ermöglichen es auch, bestimmte Dokumente als „versteckt“ zu markieren – sie sind dann nur für den Versicherten selbst sichtbar.

Vorteile der ePA – besonders relevant für Berufsbetreuer*innen

  1. Zentralisierung und bessere Übersicht
    Alle Gesundheitsinformationen sind gebündelt an einem Ort. Das erleichtert die Arbeit, spart Zeit und reduziert das Risiko, wichtige Daten zu übersehen.
  2. Bessere Koordination der Behandlung
    Vorbefunde, Medikationslisten und Diagnosen können Doppeluntersuchungen vermeiden und Wechselwirkungen von Medikamenten schneller erkennbar machen.
  3. Transparenz und Nachvollziehbarkeit
    Behandlungsprozesse sind einfacher nachvollziehbar. Für Berufsbetreuer*innen bedeutet das: Entscheidungen lassen sich besser belegen und dokumentieren.
  4. Flexible Kontrolle über Datenzugriff
    Als Bevollmächtigte*r kann man mitentscheiden, welche Daten in die Akte aufgenommen werden und welche Ärzte oder Einrichtungen Einblick erhalten. Auch der Zeitraum eines Einblicks kann individuell begrenzt werden.
  5. Unterstützung von Forschung und Versorgung
    Anonymisierte Daten aus der ePA können in Zukunft für Forschungszwecke genutzt werden. Das kann langfristig zu einer besseren Versorgung beitragen.
  6. Mehr Sicherheit und Selbstständigkeit für betreute Personen mit kognitiven Einschränkungen
    Für Klient*innen, die kognitive Einschränkungen haben kann die ePA ein zusätzliches Sicherheitsnetz darstellen. Wichtige medizinische Informationen sind digital hinterlegt und jederzeit abrufbar – auch dann, wenn die betreute Person selbst nicht alle Details nennen kann.
    Gleichzeitig fördert die ePA die Selbstständigkeit, weil die betreute Person – je nach Fähigkeit und mit Unterstützung des Betreuers – selbst über Zugriffsrechte, gespeicherte Dokumente und Freigaben entscheiden kann.

Risiken, Herausforderungen und Kritik

  1. Datenschutz und Datensicherheit
    Gesundheitsdaten sind hochsensibel. Trotz Verschlüsselung bleibt die Sorge vor Cyberangriffen oder Missbrauch bestehen.
  2. Praktische Kontrolle über Daten
    Ob Versicherte und Betreuer*innen tatsächlich in jedem Fall die volle Kontrolle über Zugriffsrechte haben, ist noch umstritten.
  3. Mehr Aufwand und Verantwortung
    Für Berufsbetreuer*innen bedeutet die ePA zusätzliche Aufgaben: Daten prüfen, Zugriffsrechte verwalten und die betreute Person umfassend informieren.
  4. Unterschiedliche Datenqualität
    Nicht alle Ärzt*innen dokumentieren gleich gründlich. Unvollständige oder fehlerhafte Einträge sind möglich.
  5. Akzeptanzprobleme und technische Hürden
    Viele Menschen stehen der ePA skeptisch gegenüber – aus Angst vor Kontrollverlust oder mangelndem Datenschutz.
    Zudem ist die technische Einrichtung je nach Krankenkasse unterschiedlich und nicht immer einfach. Besonders für weniger technikaffine Personen kann die Nutzung herausfordernd sein – hier ist Unterstützung durch Betreuer*innen oder Angehörige oft notwendig.

Empfehlungen für Berufsbetreuer*innen

  • Frühzeitig informieren – über Funktionen, Rechte und Pflichten.
  • Absprachen treffen – mit der betreuten Person klären, welche Zugriffsrechte sinnvoll sind.
  • Zugriffe gezielt setzen – nicht alle Daten pauschal freigeben.
  • Dokumentieren – jeden Zugriff und jede Entscheidung nachvollziehbar festhalten.
  • Datenschutz ernst nehmen – sensible Informationen gegebenenfalls sperren oder löschen lassen.

Fazit

Die elektronische Patientenakte bringt enorme Chancen für Berufsbetreuer*innen: mehr Transparenz, weniger Zettelwirtschaft, bessere Versorgung. Gleichzeitig bleiben Datenschutz, Datenqualität und die Verantwortung für Entscheidungen große Herausforderungen.
Für betreute Personen mit kognitiven Einschränkungen kann die ePA jedoch ein wichtiger Schritt in Richtung Sicherheit und Selbstbestimmung sein.

Berufsbetreuer*innen sollten sich deshalb aktiv mit der ePA auseinandersetzen, um sowohl ihre eigene Arbeit als auch die Interessen der betreuten Menschen bestmöglich zu schützen.

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