Die Reform der Vergütung für Berufsbetreuer und Vormünder im Jahr 2025 ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich. Die Arbeit von Berufsbetreuern und Vormündern ist gesellschaftlich von großer Bedeutung, da sie direkt in die Lebenssituation von Menschen eingreifen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen persönlichen Umständen nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu führen. Doch trotz der gesellschaftlichen Relevanz dieser Tätigkeit entsprach die Vergütung in den letzten Jahren nicht mehr den gestiegenen Anforderungen und den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Eine umfassende Reform war somit unumgänglich.
Hintergrund: Warum war die Reform notwendig?
Das Vergütungssystem für Berufsbetreuer und Vormünder war seit 2005 weitgehend unverändert geblieben. In den vergangenen Jahren hat jedoch die Inflation und der Anstieg der Lebenshaltungskosten dazu geführt, dass die Vergütung für diese Berufsgruppe nicht mehr ausreichend war. Angesichts der gestiegenen Anforderungen und der oftmals komplexen Aufgaben, die Berufsbetreuer und Vormünder übernehmen müssen, war es notwendig, eine Anpassung vorzunehmen, um den Beruf wieder attraktiver zu gestalten und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Reform sollte nicht nur die finanzielle Situation der Betreuer verbessern, sondern auch den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Vergütung transparenter und nachvollziehbarer machen.
Die wichtigsten Änderungen der Reform
1. Einführung monatlicher Fallpauschalen
Bisher gab es für Berufsbetreuer und Vormünder mehr als 60 verschiedene Vergütungstatbestände. Diese wurden durch die Reform auf 16 monatliche Fallpauschalen reduziert. Diese Pauschalen unterscheiden sich je nach Art und Dauer der Betreuung. So wird zwischen Betreuungen von bis zu einem Jahr und länger andauernden Fällen unterschieden. Diese Vereinfachung sorgt für mehr Transparenz und eine deutlich einfachere Abrechnung der Vergütungen. Die monatlichen Pauschalen bieten den Betreuern und Vormündern eine planbare und stabile Einkommensquelle, die sich stärker an den realen Arbeitsaufwänden orientiert.
2. Erhöhung der Vergütung um 12,7 Prozent
Eine der zentralen Neuerungen ist die Erhöhung der Vergütung um durchschnittlich 12,7 Prozent, die ab dem Jahr 2026 wirksam wird. Diese Anpassung berücksichtigt vor allem die allgemeine Kostensteigerung seit 2022 und soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Berufsbetreuer und Vormünder zu verringern. Insbesondere für die in diesem Bereich tätigen selbstständigen Betreuer, die oftmals höhere Kosten tragen müssen, stellt diese Erhöhung eine spürbare Entlastung dar.
3. Höhere Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer
Auch ehrenamtliche Betreuer profitieren von der Reform. Ihre jährliche Aufwandspauschale wird von 425 Euro auf 450 Euro angehoben. Diese Erhöhung berücksichtigt die gestiegenen finanziellen Belastungen durch den ehrenamtlichen Einsatz und soll dazu beitragen, das Ehrenamt im Bereich der Betreuung weiterhin attraktiv zu gestalten. Ehrenamtliche Betreuer übernehmen oft sehr verantwortungsvolle Aufgaben, und diese kleine, aber wichtige Anpassung ist ein Zeichen der Anerkennung für ihren Einsatz.
4. Sondervergütungen bei Pflegschaften
Die Reform führt zusätzlich spezielle Sondervergütungen für Pflegschaften ein, um die Übernahme solcher Fälle für Berufsbetreuer und Vormünder attraktiver zu gestalten. Pflegschaften sind besonders anspruchsvolle Betreuungsaufgaben, die häufig mit hohen emotionalen und administrativen Belastungen verbunden sind. Die Einführung dieser Sondervergütungen bietet einen zusätzlichen Anreiz, auch schwierige und komplexe Fälle zu übernehmen.
5. Vereinfachung der Schlussabwicklung
Ein weiterer Vorteil der Reform ist die Vereinfachung der Schlussabwicklung bei Beendigung einer Betreuung. Bisher musste eine detaillierte Schlussrechnung erstellt werden, was einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeutete. In Zukunft wird weitgehend auf die Schlussrechnungslegung verzichtet, und es wird stattdessen eine einfache Vermögensübersicht eingeführt. Diese Änderung reduziert nicht nur den bürokratischen Aufwand für Betreuer und Vormünder, sondern sorgt auch für eine schnellere und unbürokratischere Abwicklung.
Vorteile der Reform
Die Reform bringt viele Vorteile mit sich, vor allem in Bezug auf die Vereinfachung des Vergütungssystems und die Anpassung der Vergütung an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten. Berufsbetreuer und Vormünder können nun mit einer transparenten und planbaren Vergütung rechnen, die nicht nur den gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht wird, sondern auch die unterschiedlichen Anforderungen und Aufgaben in den verschiedenen Betreuungsfällen berücksichtigt.
Ein weiterer wichtiger Vorteil der Reform ist die Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Die Vereinheitlichung der Vergütungsstruktur und die Abschaffung zahlreicher einzelner Vergütungstatbestände ermöglichen eine deutlich effizientere Abwicklung der administrativen Prozesse. Dies kommt sowohl den Betreuern und Vormündern als auch den zuständigen Betreuungsgerichten zugute.
Kritik an der Reform
Trotz der vielen positiven Aspekte gibt es auch kritische Stimmen zur Reform. Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) hat Bedenken geäußert, dass die neuen Pauschalen vor allem auf die Bedingungen von festangestellten Vereinsbetreuern ausgerichtet seien und nicht ausreichend die höheren Kosten selbstständiger Betreuer berücksichtigen. Insbesondere für selbstständig tätige Betreuer, die für ihre Arbeitsmaterialien, Büroausstattung und weitere Betriebskosten selbst aufkommen müssen, könnten die Pauschalen zu niedrig angesetzt sein. Der BdB fordert deshalb, dass die Pauschalen noch einmal überarbeitet werden, um eine gerechte Vergütung für alle Berufsbetreuer sicherzustellen.
Fazit: Ein wichtiger Schritt für die Berufsbetreuung
Die Reform der Vergütung für Berufsbetreuer und Vormünder stellt zweifellos einen wichtigen Schritt dar, um diese Berufsgruppe angemessen zu honorieren und die Arbeitsbedingungen zukunftsfähig zu gestalten. Sie bietet eine transparente, gerechte und planbare Vergütung, die den steigenden Anforderungen und Kosten Rechnung trägt. Durch die Reduzierung des bürokratischen Aufwands und die Einführung von Sondervergütungen wird die Arbeit in der Betreuung zudem deutlich entlastet.
Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Reform in ihrer jetzigen Form allen Anforderungen gerecht wird, insbesondere auch den spezifischen Bedürfnissen selbstständiger Betreuer. Weitere Anpassungen und Evaluierungen könnten in der Zukunft notwendig sein, um die Vergütungssystematik vollständig zu optimieren.
Quellen
Deutscher Bundestag zur Vergütungsreform:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-betreuerverguetung-1042232
·Bundesrat stimmt neuer Vergütung zu:
https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/28447-bundesrat-stimmt-neuer-verguetung-fuer-betreuer-und-vormuender-zu
·Position des Bundesverbandes der Berufsbetreuer*innen:
https://www.berufsbetreuung.de/presse/bundesrat-stimmt-gesetz-zu-betreuerverguetung-zu/